E-Auto Förderungen 2023/2024 für Gewerbe: Wann werden Wallboxen und Ladesäulen gefördert?
Von Shell Schweiz am 10. Jan. 2024
Einleitung
In der Schweiz gibt es in den Jahren 2023 und 2024 verschiedene institutionelle Förderungen* für E-Autos, Wallboxen u. v. m., die speziell für Unternehmen und Gewerbe relevant sind.
Die wichtigsten Aussagen in Kürze:
- Regionale und lokale Förderprogramme 2023/2024: In der Schweiz gibt es keine einheitliche nationale Förderung für Elektromobilität. Stattdessen existieren regionale und lokale Förderprogramme, die je nach Kanton und Gemeinde variieren.
- Förderungsarten und Subventionen für E-Autos: Je nach Kanton / Gemeinde gibt es eine Ermässigung von Steuern, Subventionen für Ladeinfrastrukturen und Prämien für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Details und Verfügbarkeiten dieser Programme variieren regional und sind teilweise zeitlich begrenzt.
- Förderung einer betrieblichen Ladeinfrastruktur: In der Schweiz unterstützt der Kanton Zürich z. B. den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Unternehmen und private Eigentümer können finanzielle Beiträge für die Installation von Ladesäulen oder Wallboxen erhalten. Der genaue Förderbetrag hängt vom individuellen Projekt ab.
- Verschiedene Förderprogramme in Städten: Neben kantonalen Initiativen gibt es auch in einigen Städten und Gemeinden spezielle Förderprogramme, die den Kauf von Elektroautos und die Errichtung von Ladeinfrastrukturen subventionieren.
- Steuernachlass: In der Schweiz gibt es keine direkten Steuervergünstigungen für das Aufladen von Elektroautos. Stattdessen profitieren E-Autobesitzer von der Befreiung der Motorfahrzeugsteuer in einigen Kantonen und von der Befreiung der Automobilsteuer bei der Einfuhr bis Ende 2023.
- Zugang zu Umweltzonen: Der Einsatz von E-Flotten kann für Ihr Gewerbe in der Schweiz Vorteile bieten, insbesondere in städtischen Gebieten, wo Umweltzonen und Verkehrsbeschränkungen für konventionelle Fahrzeuge gelten können.
- Das fördern einzelne Kantone oder Gemeinde konkret: Alle Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität finden Sie auf dieser Website.
Die im Beitrag zu Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich und rechtlich nicht bindend. Sie sind lediglich ein Hinweis auf staatliche Förderprogramme. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die regionalen Besonderheiten Ihres Kantons, Ihrer Gemeinde oder Stadt.
E-Auto-Förderungen in der Schweiz 2023/2024 – Das sollten Sie wissen
Einzelne Kantone und Gemeinden – insbesondere Städte – sowie Energieversorger in der Schweiz unterstützen die private wie gewerbliche Einführung von Elektrofahrzeugen mit eigenen Förderbeiträgen.
Es ist daher empfehlenswert, die Webseiten Ihres Kantons, Ihrer Gemeinde und Ihres Energieversorgers zu konsultieren, um sich über lokale Fördermöglichkeiten und spezifische Bedingungen zu informieren.
Gut zu wissen: So einfach gelangen Sie an Ihre Fördergelder: Alle Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität finden Sie auf dieser Website. Geben Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und Sie finden die genauen Informationen, welche Förderungen Sie in welcher Höhe für E-Autos, Wallboxen etc. erhalten.
E-Auto-Förderungen für Privatpersonen in der Schweiz (2023/2024)
In der Schweiz richten sich die E-Auto-Förderungen sowohl an Privatpersonen als auch an Betriebe. Die Förderungen variieren je nach Kanton und Gemeinde und können verschiedene Formen annehmen, von einmaligen Kaufprämien bis hin zu Förderungen privater Ladestationen.
Einige Kantone in der Schweiz bieten spezielle Umweltprämien für den Kauf von Elektroautos. Diese Prämien reduzieren den Kaufpreis einmalig.
- Die Kantone Schaffhausen, Tessin und Thurgau vergeben eine Umweltprämie von CHF 2'000 für den Wechsel zu einem Elektroauto.
- Im Kanton Tessin ist diese Förderung auch für Händler verfügbar, die am Förderprogramm teilnehmen und weitere CHF 2'000 Prämie anbieten können.
In bestimmten Städten und Gemeinden gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungen.
- Die Einwohner in Gockhausen, Dübendorf (Kanton Zürich), Charvonay, Ecublens (Waadt), Hochdorf, Meggen (Luzern) und Waldkirch (St. Gallen) können von finanziellen Unterstützungen durch Ihre Gemeinde profitieren, die bis zu 5’000 CHF betragen.
- Im Kanton Jura bietet die Stadt Delémont eine Subvention an, bei der Käufer eines neuen oder gebrauchten Elektroautos, das zuvor keine Subvention erhalten hat, 15 Prozent des Nettokaufpreises zurückerhalten können, allerdings maximal 3’000 CHF.
- Im Kanton Waadt erhalten Einwohner von Renens und Nyon einen Zuschuss von 750 CHF beim Kauf eines E-Autos, wobei das in Nyon auch beim Kauf eines Hybriden gilt.
- In Prilly (Waadt) beträgt die Förderung sogar 2’000 CHF für den Kauf eines Elektroautos.
Gut zu wissen: Diese Informationen spiegeln die aktuellen E-Auto-Förderungen in der Schweiz für das Jahr 2023/2024 wider und basieren auf den Angaben aus ihren bereitgestellten Quellen. Bitte beachten Sie, dass sich Förderbedingungen und -höhen je nach Kanton und Gemeinde unterscheiden können und es ratsam ist, sich direkt bei den zuständigen Behörden über die genauen Förderkonditionen zu informieren.
E-Auto-Förderungen für Gewerbe, Betriebe und Unternehmen in der Schweiz (2023/2024)
In der Schweiz stehen für Gewerbe, Betriebe und Unternehmen spezifische Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderungen umfassen eine Vielzahl von E-Fahrzeugen und elektrischen Lademöglichkeiten:
- Der Kanton Bern fokussiert sich auf E-Ladestationen (und Wallboxen) bei Unternehmen, wobei je nach Zahl und Leistungsfähigkeit mindestens 1’500 CHF gezahlt werden.
- In Basel-Stadt gibt es Prämien speziell für Unternehmen, die Personenwagen, Transporter und dreirädrige sowie zweirädrige Elektrofahrzeuge anschaffen, sofern diese über einen rein elektrischen Antrieb verfügen.
- Der Kanton Zürich fördert die Basisinfrastruktur auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge, wobei der Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten beträgt und der maximale Beitrag CHF 60'000 pro Gesuch ausmacht.
Ausserdem unterstützt der Kanton Zürich Unternehmen beim Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, vor allem am Unternehmensstandort, sowie bei der Implementierung von Technologien wie der dezentralen Stromspeicherung in Elektroautos und Wasserstofftankstellen für den Güterverkehr.
Hinweis: Die Förderprogramme und ihre Bedingungen können sich je nach Region und Kanton unterscheiden. Es ist ratsam, sich direkt bei den zuständigen Behörden über die genauen Förderkonditionen zu informieren. Die Zukunft der E-Mobilität wird in der Schweiz stark unterstützt, wobei Kantone und Gemeinden ein grosses Interesse zeigen, den Umstieg auf emissionsfreie Autos zu fördern.
Hier finden Sie alle Förderprogramme für E-Mobilität für ihr Unternehmen
Förderungen von Wallboxen und E-Ladestationen für Privatpersonen in der Schweiz (2023/2024)
In der Schweiz erhalten Privatpersonen staatliche Förderungen für die Anschaffung und Installation von E-Ladeinfrastruktur. Die spezifischen Förderhöhen und Bedingungen variieren je nach Kanton und Gemeinde:
- Einige Kantone wie das Wallis, Tessin und Genf bieten Zuschüsse für Ladestationen, die zwischen CHF 500 und CHF 1'000 liegen. In Genf kann der Zuschuss sogar auf CHF 2'000 ansteigen, wenn von der Ladestation mehrere Personen im Haus profitieren.
- Im Kanton Genf werden z. B. Ladestationen auf Einzelparkplätzen bei Häusern (eine oder mehrere Familien) mit bis zu CHF 1'000 gefördert – und es können bis zu CHF 2'000 werden, wenn die Ladestationen unter mehreren Anwohnern geteilt werden.
Darüber hinaus gewähren zahlreiche Gemeinden und Städte finanzielle Zuschüsse für die Grundinstallation von Ladeinfrastruktur, einschliesslich netzwerkfähiger Ladestationen mit intelligentem Lastmanagement. Diese Zuschüsse können bis zu 60 % der Installationskosten betragen. Je nach Projekt sind hohe fünfstellige Unterstützungsbeträge möglich.
Hinweis: Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, rechtzeitig die offiziellen Webseiten der jeweiligen Kantone oder Gemeinden zu besuchen. Aufgrund des grossen Bedarfs können Förderungen schnell variieren oder eingestellt werden.
Förderung von Wallboxen und E-Ladestationen für Unternehmen und Gewerbe in der Schweiz (2023/2024)
In der Schweiz umfasst die Förderung von Wallboxen und E-Ladestationen für Gewerbe und Unternehmen verschiedene Aspekte.
Förderbare Wallboxen und Ladesäulen
In der Schweiz fördern einige Kantone speziell Wallboxen und Ladesäulen für den betrieblichen Einsatz. So konzentriert sich z. B. der Kanton Bern auf E-Ladestationen bei Unternehmen, wobei je nach Zahl und Leistungsfähigkeit der Station mindestens CHF 1'500 bezahlt werden.
Förderhöhen für Wallboxen und Ladesäulen
Der Kanton Zürich fördert die Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge. Förderberechtigt sind Unternehmen mit Parkplätzen, die ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden.
Der Fördersatz beträgt 30 % der nachgewiesenen Kosten, mit einem maximalen Beitrag von CHF 60'000 pro Gesuch.
Installation von Ladeinfrastruktur
Ein Grossteil der Kantone gewährt Rabatte und Ermässigungen von 25 % bis 75 % für die Installation von Ladeinfrastruktur. Viele Gemeinden bieten finanzielle Zuschüsse für die Grundinstallation, etwa für die Erschliessung einer Tiefgarage mit den notwendigen Stromleitungen und für netzwerkfähige Ladestationen mit intelligentem Lastmanagement. Je nach Projekt sind hohe fünfstellige Unterstützungsbeträge möglich.
Hinweis: Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine spezifischen Unterschiede bei der Förderung von AC-Ladesäulen und DC-Ladestationen für Gewerbe und Unternehmen. Jedoch wirkt sich die Art der Ladesäule auf die Ladedauer und Ladeleistung aus. Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Unterschiede einmal auf.
Wallbox oder Ladesäule? Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, die üblicherweise an einer Wand montiert wird, daher der Name "Wallbox". Sie wird meistens in privaten Haushalten, kleinen Betrieben oder an privaten Parkplätzen installiert. Ladesäulen hingegen sind grosse, frei stehende Einheiten, die im öffentlichen Raum und auf Betriebsgelände für eine breitere Nutzung eingesetzt werden.
Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber E-Auto Laden: Kosten
Förderungsablauf für Wallboxen und E-Ladestationen in der Schweiz – Wie komme ich an mein Geld?
Der Förderungsablauf für Wallboxen und E-Ladestationen in der Schweiz für Unternehmen und Gewerbe ist ein strukturierter Prozess, der in mehreren Schritten abläuft:
- Förderberechtigung und Anforderungen: Zuerst muss geklärt werden, ob das Unternehmen förderberechtigt ist. In der Regel kommen Betriebe infrage, die Parkplätze ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen nutzen. Diese Parkplätze sollten innerhalb des Unternehmensstandorts oder deren Aussenraum liegen.
- Antragstellung: Der Förderantrag kann eingereicht werden, sobald die Kriterien für die Förderberechtigung erfüllt sind. Der Antrag sollte detaillierte Informationen über die geplante Ladeinfrastruktur sowie die geschätzten Kosten enthalten.
- Fördermittel und Auszahlung: Der Kanton Zürich z. B. fördert die Basisinfrastruktur auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge mit einem Fördersatz von 30 % der nachgewiesenen Kosten, wobei der maximale Beitrag CHF 60'000 pro Gesuch beträgt.
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Erfüllung aller Voraussetzungen wird die Förderung auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.
Wichtig zu wissen: Wichtig zu wissen: In der Schweiz müssen Unternehmen für eine Förderung nachweisen, dass sie eine nachhaltige Energieversorgung, vorzugsweise erneuerbare Energien, nutzen. Dieser Nachweis ist oft ein entscheidender Teil des Förderantrags.
Fazit: E-Auto-Förderung 2023/2024 – Schweizer Gewerbe und Unternehmen können deutlich profitieren
Zusammenfassend bietet die E-Mobilitätsförderung 2023 und 2024 in der Schweiz Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Fahrzeugflotten zu modernisieren, Betriebskosten zu senken und einen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen zu leisten.
Die Förderung für gewerbliche oder öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur kann beträchtlich sein, wobei z. B. der Kanton Zürich bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten mit einem maximalen Beitrag von CHF 60'000 pro Gesuch unterstützt.
Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber: E-Auto als Firmenwagen
Gut zu wissen: In der Schweiz variiert das Verfahren für die Beantragung von Fördermitteln je nach Kanton und Gemeinde. Unternehmen sollten sich daher bei den zuständigen Behörden über die spezifischen Anforderungen informieren. Alle Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität finden Sie auf dieser Website.
Zu guter Letzt bieten viele Kantone und Gemeinden finanzielle Zuschüsse für die Errichtung von Ladeinfrastruktur, einschliesslich netzwerkfähiger Ladestationen. Zusätzliche Förderungen können daher auch für die Installation in Mehrparteienhäusern oder für Parkplätze, die gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden, beantragt werden.